Gemeinde-Verwaltungsabgaben

Zuständig

Für die Verleihung von Berechtigungen und für sonstige wesentlich im Privatinteresse von Antragstellern gelegenen Amtshandlungen von Behörden sind Verwaltungsabgaben zu entrichten. Die einzelnen Tarife sind in der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 enthalten.

siehe dazu auch: Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 - GVAV