Geburten

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von der Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
Geburtsurkunde beider Elternteile
Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
Heiratsurkunde der Eltern
Meldenachweise beider Elternteile
allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühr je Urkunde: € 8,60

Link zum Formular

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Zuständig


Michael Happ
Kontaktdaten von Michael Happ
Standesbeamter
Michael Happ
Sylvester-Jordan-Straße 12
6094 Axams
Tel: +43 5234 68410
Fax: +43 5234 68410 177
standesamt@axams.gv.at
1. Stock, Zimmer 11