Ausgleichsabgabe Stellplätze

Aufgrund des § 3 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes erhebt die Gemeinde Axams eine Ausgleichsabgabe. Die Ausgleichsabgabe für Stellplätze beträgt je erteilter Befreiung 3.840,- Euro (siehe dazu auch Ausgleichsabgabenverordnung für Stellplätze